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BGH, 12.10.1966 - IV ZR 126/65 |
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- BGH, 09.02.1962 - IV ZR 90/61
Bindung nach § 616 ZPO
Auszug aus BGH, 12.10.1966 - IV ZR 126/65
Nun ist es zwar nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 36, 357 = LM Nr. 45 zu § 48 Abs. 2 EheG) nicht ausgeschlossen, daß eine zunächst durch ein schuldhaftes Verhalten eines Ehegatten herbeigeführte Zerrüttung zu einem späteren Zeitpunkt im Hinblick auf inzwischen eingetretene Ereignisse nicht mehr als allein oder überwiegend von ihm verschuldet anzusehen sind. - BGH, 06.04.1966 - IV ZR 28/65
Wiederholte Scheidungsklage nach § 48 EheG
Auszug aus BGH, 12.10.1966 - IV ZR 126/65
In einem solchen Falle kann der klagende Ehegatte, wie der Senat in seinem BGHZ 45, 329 = NJW 1966, 1509 veröffentlichten Urteil vom 6. April 1966 dargelegt hat, nicht in einem neuen Rechtsstreit sein Scheidungsbegehren wiederum auf denselben Scheidungstatbestand stützen, der bereits Gegenstand des früheren Verfahrens war; denn die Rechtskraft des früheren Urteils verbietet es, daß dieser Tatbestand in einem späteren Rechtsstreit rechtlich anders beurteilt wird, als es im Vorprozeß geschehen ist (§ 322 ZPO). - BGH, 08.12.1965 - IV ZR 297/64
Ehescheidung nach § 48 Abs. 2 EheG
Auszug aus BGH, 12.10.1966 - IV ZR 126/65
Das gilt auch, wie der Senat in seinem BGHZ 44, 359 [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64], 361 veröffentlichten Urteil ausgesprochen hat, für den hier gegebenen Fall, daß die Feststellung der bestehenden Bindung und Fortsetzungsbereitschaft vor dem 1. Januar 1962 unter dem damals maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkt getroffen ist, ob die Aufrechterhaltung der Ehe sittlich gerechtfertigt sei.